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Wann ist eine geriatrische Rehabilitation geeignet?

Eine geriatrische Rehabilitation ist geeignet bei allen Erkrankungen, die plötzlich oder fortschreitend zum Verlust von Beweglichkeit, Belastbarkeit und Selbstversorgungsfähigkeit führen. Dabei gilt im Regelfall, dass diese Erkrankungen zuerst akutmedizinisch - meist im Krankenhaus - behandelt werden. Anschließend findet die therapeutische Aktivierung in der Geriatrischen Rehabilitation statt. Die weiter notwendige medizinische Behandlung wird dabei selbstverständlich fortgesetzt.

Häufige Erkrankungen, nach denen eine geriatrische Rehabilitation Erfolg verspricht:

Internistischer Bereich:
  • Herz- und Kreislauferkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Herzschwäche
  • Diabetes mellitus und seine Folgen
  • Ernährungsstörungen
  • Gefäßerkrankungen
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Lungenerkrankungen

Orthopädisch/ chirurgischer Bereich:
  • Knochenbrüche (z.B. Oberschenkelhalsbruch)
  • Gelenkersatz (z.B. Hüfte oder Knie)
  • Osteoporose
  • Degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrosen)
  • Amputationen
  • Chronische Schmerzen
  • Nach schweren Operationen

Neurologisch/ psychiatrischer Bereich:
  • Schlaganfall
  • Morbus Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Altersdemenz
  • Altersdepression

Ob in Ihrem persönlichen Fall eine geriatrische Rehabilitation möglich und sinnvoll ist, bespricht Ihr derzeit behandelnder Arzt am besten mit den Ärzten unserer Abteilung.

Aufnahmevoraussetzungen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, aber auch privat Versicherte, beantragen eine Übernahme der Kosten für eine geriatrische Rehabilitationsbehandlung. Dazu gibt es ein Formular (GRB-Antrag).

Wenn Sie derzeit im Krankenhaus sind, wird Ihr Stationsarzt zusammen mit dem Sozialdienst den Antrag für Sie stellen. Wenn Sie derzeit zuhause sind,  kann dies Ihr Hausarzt übernehmen. Selbstverständlich sind wir bei der Abwicklung behilflich und können das Blanko-Formular des GRB-Antrages gerne auch Ihrem Arzt übersenden.

Die Aufnahme in unsere Abteilung kann erfolgen, sobald die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt. Sollte die Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung nicht möglich sein, können Sie unser Behandlungsangebot auch gerne als Selbstzahler nutzen.


 

Hier können Sie sich den benötigten Antrag als pdf ausdrucken:
Blanko-Formular des GRB-Antrages